Genehmigung des Vertrags mit der Pfarrgemeinde
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Am 19. November 2013 hat das Bistum in Brünn unseren Vertrag mit der röm.-kath. Pfarrgemeinde „Zur Heiligen Dreifaltigkeit“ über die Zusammenarbeit genehmigt. Der Vertrag wurde am 29. Oktober 2013 abgeschlossen.